Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, haben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben.
Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt, wird das Gesundheitsamt unmittelbar von uns informiert.
Je nach Auslastung, wird dieses sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Indem Sie eine Liste mit Ihren Kontaktpersonen vorbereiten, können Sie dabei helfen, diesen Prozess einfacher und schneller zu gestalten.
Die Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests durch einen PCR Test ist nicht immer erforderlich. Hier geht es auch nach dem Prinzip der Priorisierung und Erforderlichkeit.
Für die Anwendbarkeit der Quarantäne reicht mittlerweile der Test von uns aus dem Testzentrum aus. Ein positives Antigentestergebnis ist bei hohen Inzidenzen sehr oft aussagekräftig.
Allerdings gibt es natürlich Fälle in denen ein PCR Test sinnvoll oder notwendig ist. Z.B. wenn man ein Genesenenzertifikat möchte.